Rechtsprechung
VG Bayreuth, 24.06.2014 - B 4 E 14.377 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kein Anspruch auf einstweilige Aussetzung der Abschiebung;Zumutbarkeit der Führung der familiären Lebensgemeinschaft im Herkunftsland (Vietnam)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung der Anhörungsrüge auf neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgeicht
- rewis.io
Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Ausreise, Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis, Abschiebungsaussetzung, familiäre Lebensgemeinschaft
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 04.10.2012 - 2 O 184/11
- OLG Celle, 19.12.2013 - 6 U 91/12
- VG Bayreuth, 24.06.2014 - B 4 E 14.377
- BGH, 29.07.2014 - IV ZR 13/14
- BGH, 19.08.2014 - IV ZR 13/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 4 S 13.890
Nachzug eines in Deutschland geborenen ausländischen Kindes zum in Deutschland …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.06.2014 - B 4 E 14.377
Den gleichzeitig gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung lehnte das Verwaltungsgericht Bayreuth mit Beschluss vom 23.01.2014 (B 4 S 13.890) ab.Im Beschluss vom 23.01.2014 - B 4 S 13.890 wurde bereits dargelegt, dass die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug derzeit kein Zusammenleben der Tochter der Antragstellerin mit beiden Elternteilen im Bundesgebiet ermöglichen, der damit verbundene Eingriff in das Recht auf Privat- und Familienleben aber nicht unverhältnismäßig ist.
Wegen der konkreten Zumutbarkeit, insbesondere für den Vater, wird auf die diesbezüglichen Ausführungen im Beschluss vom 23.01.2014 - B 4 S 13.890 verwiesen.
- VG Bayreuth, 30.07.2014 - B 4 K 13.891
Außergewöhnliche Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG
Auszug aus VG Bayreuth, 24.06.2014 - B 4 E 14.377
Über die gegen diesen Bescheid erhobene Klage vom 10.12.2013 (B 4 K 13.891) ist noch nicht entschieden. - BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13
Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.06.2014 - B 4 E 14.377
Mit Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten vom 26.03.2014 beantragte die Antragstellerin bei der Antragsgegnerin die Erteilung einer vorläufigen zeitlich begrenzten Duldung für sich und das Kind, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 18.03.2014 ausgeführt habe, dass es im Hinblick auf das Kleinkindalter der Tochter unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 Rn. 14) naheliegen dürfte, den weiteren Aufenthalt der Antragstellerin und ihrer Tochter bei tatsächlich gelebter familiärer Beziehung bis zu einem zeitnah möglichen Abschluss des Verfahrens des Vaters zu dulden. - VGH Bayern, 25.04.2014 - 10 CE 14.650
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung); kein zu sichernder …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.06.2014 - B 4 E 14.377
Aus dem Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich nicht mit der für die Glaubhaftmachung erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit (BayVGH, Beschluss vom 25.04.2014 - 10 CE 14.650 Rn. 2), dass ihr der geltend gemachte Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung zusteht.
- VG Bayreuth, 30.07.2014 - B 4 K 13.891
Außergewöhnliche Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG
Im Übrigen wird wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstands auf den Inhalt der Gerichtsakten B 4 K 13.891, B 4 S 13.890, B 4 E 14.377 und B 4 K 13.899 und der in diesen Verfahren beigezogenen Originalakten der Beklagten Bezug genommen.